Ausländische Investoren in Russland haben seit dem 11. Januar Zugang zu einem vereinfachten Verfahren zur Erlangung einer Aufenthaltsgenehmigung in Russland, da ein entsprechender Regierungserlass in Kraft getreten ist.
Das russische Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung erklärte: "Am 11. Januar trat ein Beschluss in Kraft, der die Kriterien festlegt, die ein ausländischer Bürger, der in Russland investiert hat, erfüllen muss, um eine Aufenthaltsgenehmigung in Russland zu erhalten, ohne eine befristete Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen".
Laut dem Regierungserlass können Ausländer solche Präferenzen erhalten, wenn sie innerhalb von drei Jahren vor der Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung mindestens 15 Millionen Rubel (220.000 US-Dollar) in sozial wichtige regionale Projekte oder 30 Millionen Rubel (440.000 US-Dollar) in ein russisches Unternehmen investieren. Es ist vorgesehen, dass das Unternehmen mindestens drei Jahre lang tätig ist und im Jahr vor der Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung Steuern und Gebühren in Höhe von 6 Millionen Rubel (87.000 USD) gezahlt hat.