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Photovoltaik-Anlagen werden 2023 steuerlich entlastet

Mit dem Jahressteuergesetz 2022 ist nach Angaben des Fachportals HAUFE "für kleinere Photovoltaikanlagen eine weitgehende steuerliche Entlastung vorgesehen. Diese wird sowohl die Einkommensteuer als auch die Umsatzsteuer betreffen".



So schreibt HAUFE: "Die geplanten gesetzlichen Änderungen können durchaus als Sensation bezeichnet werden, denn damit werden eine echte steuerliche Vereinfachung und eine erfreuliche Entlastung von bürokratischen Pflichten einhergehen. Ziel ist es, den weiteren Ausbau dieser erneuerbaren Energie zu beschleunigen bzw. die Installation und den Betrieb einer Photovoltaikanlage zumindest nicht durch steuerliche Pflichten und bürokratische Hürden zu behindern".


Mehr zum Thema:


Steuerliche Entlastung für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2023 | Steuern | Haufe

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