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Deutschland macht medizinische Selektion per Gesetz möglich

Rund 80 Jahre nach Ende des Nazi-Regimes berät der Deutsche Bundestag über ein mehr als umstrittenes Triage-Gesetz. Darin geht es um nichts anderes als die medizinische Selektion bei der Behandlung in Krankenhäusern: Wer darf überleben, wer muss sterben?

"Das Bundesgesundheitsministerium hat nun einen Gesetzentwurf vorgelegt. Er sieht vor, dass die Überlebenschancen von Patienten ausschlaggebend für die Entscheidung sein sollen" schreibt dazu der MDR. Ironie der Geschichte: Am 10. November, und somit am Tag des historischen Datums der Reichskristallnacht 1938, soll der Deutsche Bundestag über das Gesetz abstimmen.


Selektion per Gesetz - Erinnerung an dunkle Zeiten. Foto: Karsten Winegeart/Unsplash


So sei im Entwurf etwa ein "erweitertes Mehraugenprinzip" formuliert, sollte es "eine Entscheidung über den Abbruch einer intensivmedizinischen Behandlung zum Zweck der Zuteilung der Behandlungsressource" geben.


Das Vorhaben von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) ist nicht nur ethisch unhaltbar. Auch hat er ökonomisch die Krise der Krankenhäuser mitzuverantworten. So wurden Kliniken geschlossen und Personal durch Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht massiv reduziert. Zudem wäre die Aufstockung der Kapazitäten durchaus möglich - Deutschland hat allein 2022 über als Sondervermögen getarnte Neuverschuldungen in Höhe von 300 Milliarden Euro Gelder für die Folgen der Sanktionspolitik gegen die Ukraine locker gemacht.


Wie weit die Triage im Alltag bereits ohne Gesetz angekommen ist, beschreibt ein Medizinstudent im PJ so:


"Man lernt nicht mal mehr, wen man in Unfallsituationen eher retten muss, sondern wem man im Krankenhaus die Maschinen abstellen soll, um Ressourcen zu sparen"
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