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Branchenverband Pro CBD begrüßt neue Linie der EU-Kommission zu CBD-Produkten

Die Initiative Pro CBD begrüßt die Entscheidung der UN-Suchtstoffkommission, der WHO-Empfehlung zu folgen und Cannabis sowie Cannabisharz künftig nicht mehr als harte Suchtstoffe zu behandeln. Daneben hat auch die EU-Kommission in einem laufenden sogenannten Novel-Food-Verfahren erklärt, "dass sie nunmehr zu dem Schluss gelangt ist, dass Cannabidiol nicht als Suchtstoff im Sinne des Einheitlichen Übereinkommens der Vereinten Nationen über Suchtstoffe anzusehen ist, da es keine psychotrope Wirkung hat. Infolgedessen kann Cannabidiol als Lebensmittel eingestuft werden, sofern auch die anderen Bedingungen von Artikel 2 der VO 178/2002 erfüllt sind."


Diese beiden Entscheidungen können dem Verband zufolge als historisch bezeichnet werden und weitreichende Auswirkungen für den Handel mit CBD-Produkten haben.


"Nach dem klaren Urteil des EuGH vom 19.11.2020 zur Einstufung von CBD-Produkten sind diese Entscheidungen ein weiterer wichtiger Schritt zu einer differenzierten und sachgerechten Betrachtung von medizinischem und nicht-medizinischem Cannabis. Insbesondere die Entscheidung der EU-Kommission, ihre bisherige Sichtweise im Lichte des EuGH-Urteils zu ändern, wird positive Impulse für den gesamten CBD-Markt haben", so Finn Hänsel, Vorsitzender der Initiative Pro CBD.


Für die weitere Arbeit der Initiative Pro CBD, die auf einen konstruktiven und wissenschaftlich fundierten Dialog mit Behörden und Politik setzt, bedeutet diese Entscheidung, dass der Weg für eine Neubewertung von Hanf-Produkten freigemacht wird. Nun gilt es, bundesweit einheitliche Standards für CBD-Produkte zu etablieren und diese in entsprechenden gesetzlichen Regelungen zu verankern.


Neben der Schaffung von nationalen Regelungen sind diese Entscheidungen ein weiterer wichtiger Schritt zu harmonisierten Regelungen auch auf europäischer Ebene. Die Initiative wird sich hier aktiv in anstehende Entscheidungen einbringen.

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